Also um es ganz kurz zu machen um seinen Thread nicht voll zu müllen (für einen eigenen reicht es aber auch irgendwie nicht): Es ist im Prinzip rechtlich offiziell nicht irrelevant, aber letztlich bringt es einem dann doch auch nicht viel.
Man deckt damit nur Mängel ab, die offensichtlich sind (Kratzer, Beulen, eingerissene Sitze etc.)
http://www.jurarat.de/gekauft-wie-gesehen-aus-rechtlicher-hinsichtWenn man sich diesen Link anschaut, dann wird zwar von einem Haftungsausschluss mittels diesem Satz gesprochen, aber eine wirklich nützliche Wirkung scheint mir dadurch nicht zu entstehen.
Was die Wasserpumpe angeht, die nach zwei Monaten die Hufe hochreißt, das ist dann halt Verschleiß und prinzipiell Problem des Käufers (außer, der Käufer kann wirklich nachweisen, dass es in irgendeiner Weise bekannt war bzw sie schon defekt war, aber das halte ich für doch ziemlich unwahrscheinlich - da müsste sie auch schon vorher kaputt gewesen sein).
Kurz und Knapp: Wenn überhaupt, dann schließt "Gekauft wie gesehen" lediglich Mängel ein, die sofort erkennbar sind. Probleme mit dem Motor, durchrostete Auspuffanlagen und ähnliches sind nicht inbegriffen.